Rechtsordnung/Rechtssystem

Bargeldabschaffung, Sozialkredit-Systeme, Mobilität etc ...
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Deckard666
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#1 Rechtsordnung/Rechtssystem

Dokumentationen, Vorträge, Artikel usw. zum Thema Rechtsordnung/Rechtssystem.
Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates. Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht (Rechtsetzung) gehört zur staatlichen Rechtsordnung als Summe aller Rechtssätze auch das Gewohnheitsrecht und die Gesetzesauslegung durch die Judikative (Rechtspflege), sodann die zwangsweise Durchsetzung des Rechts mit Hilfe der Staatsgewalt (insbesondere durch die Polizei oder den Gerichtsvollzieher, der auch privatrechtliche Ansprüche durchsetzt).

Recht, das durch staatliches Gewaltmonopol garantiert und durchsetzbar ist, unterscheidet sich von vorstaatlichen („primitiven“) Rechtsordnungen, die lediglich auf Moral, Sitte und Tradition beruhen, deren Ansprüche und Pflichten also nicht über eine unabhängige zentrale Staatsgewalt durchgesetzt werden können. Auch das Völkerrecht stellt eine vorstaatliche Ordnung dar: „Das sogenannte Völkerrecht ist lediglich primitives Recht auf internationaler Ebene.“ Die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes steht in Wechselbeziehungen zu der Wirtschaftsordnung und insgesamt zu der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen.

Weitere Informationen: Wikipedia - Rechtsordnung
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#2 Nancy Faeser und die Clankriminalität – das Kreuz mit der Beweislast

Nancy Faeser und die Clankriminalität – das Kreuz mit der Beweislast

2023-08-13

In Berlin galten zuletzt 303 Tatverdächtige als "Clankriminelle". 279 weitere Personen wurden "Verflechtungen und Strukturen der Clankriminalität" zugerechnet – ohne Tatverdacht.

Berlin gilt als Hotspot der sogenannten Clankriminialität in Deutschland. Gerade haben die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Polizei des Stadtstaats das "Lagebild Clankriminalität Berlin 2022" veröffentlicht.

Im vergangenen Jahr wurden diesem Bereich 872 Straftaten mit 303 Tatverdächtigen zugeordnet. Zum Vergleich: Insgesamt wurden 2022 in der deutschen Hauptstadt 519.827 Straftaten und 136.570 mutmaßliche Delinquenten registriert. 0,2 Prozent dieser Tatverdächtigen gelten als Angehörige krimineller Clans.

"Bei den Taten handelte es sich schwerpunktmäßig um Betrugsdelikte, Verkehrsstraftaten, Betäubungs-, Gewalt- und Eigentumskriminalität sowie Geldwäsche", teilte die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport am Freitag mit. "Zudem werden 66 Verdächtigen 89 Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen. Diese basieren vor allem auf festgestellten Verstößen im Straßenverkehr und gegen das Waffengesetz."

303 Personen tatverdächtig, fast doppelt so viele stigmatisiert?
Den "Verflechtungen und Strukturen der Clankriminalität" wurden Ende 2022 allerdings fast doppelt so viele Personen zugerechnet, wie Tatverdächtige in diesem Bereich erfasst wurden: 582 Personen gelten demnach als irgendwie in kriminelle Strukturen verwickelt, nur 303 von ihnen werden aber konkreter Straftaten verdächtigt. Auf 279 weiteren Personen lastet also ein nicht näher begründbarer Verdacht.

Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gibt sich kämpferisch: "Ein Kriminalitätsphänomen, das sich über 30 Jahre hinweg entfalten konnte, muss auf allen Ebenen kontinuierlich und konsequent bekämpft werden", erklärte sie am Freitag. "Es gilt, diese abgeschotteten Strukturen, die unser Rechtssystem ablehnen und versuchen sich unserer Rechtsordnung zu entziehen, aufzubrechen und letztlich aufzulösen."

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#3 Politik im EiltempoRichterbund kritisiert »Hauruckverfahren« bei Ampel-Gesetzen

Politik im EiltempoRichterbund kritisiert »Hauruckverfahren« bei Ampel-Gesetzen

2023-08-27

Handwerkliche Fehler, Lücken, Widersprüche: Der Richterbund wirft der Ampelkoalition mangelnde Qualität bei den Gesetzen vor. Der erschwere die Arbeit der Gerichte.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Bundesregierung für mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in Gesetzgebungsverfahren gerügt. In den vergangenen Monaten und Jahren seien immer wieder Gesetze im »Hauruckverfahren« beschlossen worden, die handwerkliche Fehler, Regelungslücken oder Widersprüchlichkeiten aufgewiesen hätten, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Das mache den Gerichten die Arbeit nicht leichter.

Qualitätskontrolle für neue Gesetze

Gesetzesvorschläge werden normalerweise von dem Ministerium erarbeitet, das für ein Thema federführend zuständig ist, manchmal auch unter Beteiligung anderer Ministerien. Dabei bekommen auch Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme, etwa um auf Probleme bei der Umsetzung oder Regelungslücken hinzuweisen. »Die Ampelkoalition sollte einer soliden Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsverfahren wieder mehr Raum geben«, betonte Rebehn.

Er erinnerte dabei an Aussagen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). »Wir haben in den letzten Jahren häufig quasi im Schweinsgalopp Gesetze gemacht«, hatte dieser gesagt. Es sei erforderlich, bei der Formulierung von Gesetzentwürfen »wieder in den regulären Modus mit seinen Fristen« zurückzufinden.

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#4 Keine mehrmalige Anklage: Verfassungsgericht kippt Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

Keine mehrmalige Anklage: Verfassungsgericht kippt Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

2023-10-31

Trotz Freispruchs abermals vor Gericht? Das Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag entschieden, dass freigesprochene Verdächtige nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen Beweisen neu aufzurollen. Der Verdächtige im Fall der 1981 getöteten Frederike von Möhlmann hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Einzelne müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nach einem Freispruch nicht noch einmal belangt würden.

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#5 Bundesverfassungsgericht: Wenn neue Beweise nichts mehr ändern

Bundesverfassungsgericht: Wenn neue Beweise nichts mehr ändern

Das Bundesverfassungsgericht kippt die Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren – und gesteht ein, dass dies für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin Frederike von Möhlmann schmerzhaft sein muss.

Dem Senat ist bewusst, dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist“, sagte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats am Dienstag, als das Gericht sein Urteil zur Wiederaufnahme von Strafverfahren verkündete.

Doris König dürfte damit noch untertrieben haben. Bis zu seinem Tod im vergangenen Jahr hatte sich Hans von Möhlmann, der Vater der im Jahre 1981 ermordeten Frederike von Möhlmann, für die Einführung der nun gekippten Wiederaufnahmeregelung eingesetzt, um den Verdächtigen von damals noch einmal vor Gericht bringen zu können.

Etwa 180.000 Menschen unterschrieben die Internetpetition, die der Vater gestartet hatte, damit der Gesetzgeber die strengen Voraussetzungen zur Wiederaufnahme von Strafverfahren erweitert. „Ich kann sagen, dass Zeit keinen Frieden im Herzen schafft“, ließ die Schwester der getöteten Schülerin in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2023 mitteilen.

Doch aus Sicht des Senats konnte die umstrittene Vorschrift zur rückwirkenden Wiederaufnahme von Strafprozessen (Paragraf 362 Nr. 5 der Strafprozessordnung) aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel keinen Bestand haben. Der Versuch des Gesetzgebers, damit Gerechtigkeit im Einzelfall zu ermöglichen, scheiterte an der Vorgabe des Grundgesetzes, dass niemand wegen derselben Tat mehrmals bestraft und auch nicht verfolgt werden darf. Außerdem rügten die Richter einen Verstoß gegen das grundgesetzliche Verbot, rückwirkende Strafgesetze zu erlassen.

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#6 Skandalurteil in Hamburg: Die Richterin, die Sextäter laufen lässt

Skandalurteil in Hamburg: Die Richterin, die Sextäter laufen lässt

2023-11-30

Mehrere junge Männer vergewaltigen eine betrunkene Teenagerin - und kommen auf freien Fuß. Die zuständige Richterin scheint einen Soft Spot für migrantische Vergewaltiger zu haben: Schon in der Vergangenheit ließ sie einen Afghanen laufen, der eine junge Frau missbraucht hatte. Prävention durch Abschreckung lehnt die Richterin ab.

Das Skandal-Urteil aus Hamburg sorgt für Aufregung in ganz Deutschland: Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark hat eine Richterin am Landgericht Hamburg neun junge Männer zu lachhaften Bewährungsstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht Angeklagte wurden zur Bewährung oder zur sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Nur ein 19-Jähriger erhielt überhaupt eine tatsächliche Haftstrafe.

Die Verurteilten begingen im September 2020 eine Gruppenvergewaltigung an einer damals 15-Jährigen. Das Mädchen hatte lediglich eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht, einem beliebten Treffpunkt in der Hansestadt. Die betrunkene Teenagerin wurden dann von der Gruppe junger Männer über Stunden hinweg vergewaltigt und missbraucht.

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#7 Kommentar: Höcke das Wahlrecht entziehen? Jede Attacke auf die Unteilbarkeit der Grundrechte trifft uns alle

Kommentar: Höcke das Wahlrecht entziehen? Jede Attacke auf die Unteilbarkeit der Grundrechte trifft uns alle

2024-01-17

Über eine Million Menschen haben eine Campact-Petition unterzeichnet, die Björn Höcke die Grundrechte entziehen will. Das offenbart: Seit den Corona-Jahren hat eine beängstigende gesellschaftliche Abwertung der Grundprinzipien unserer Demokratie stattgefunden.

„Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke“ – das fordert die millionenschwere linke Kampagnenagentur Campact, die u.a. von der Hans-Böckler-Stiftung des DGB finanziert wird. Mit zehntausenden Euro investiertem Werbebudget penetrierte man in den vergangenen Wochen das Internet. Mittels einer Online-Petition will man einen Antrag auf „Grundrechtsverwirkung“ gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke durchsetzen. Dann könnte Höcke nicht mehr gewählt werden. Über eine Million Menschen haben diese Campact-Petition unterschrieben, die jetzt dem Bundestag vorgelegt wird. Mit dem Plan, Höcke die Grundrechte zu entziehen, bezieht man sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes.

In diesem ist geregelt, dass jemand seine Grundrechte verwirkt, wenn er sie „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. Davon können u.a. das Recht auf Eigentum, Pressefreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit und eben das Wahlrecht betroffen sein. Dafür bedarf es eines individuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts – ein solches ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gefällt worden. Auch im Fall von Höcke wäre das aberwitzig.

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#8 Das stille §terben der Gerechtigkeit: Während der Rechtsstaat unter Aktenstapeln vergraben wird, profitieren vor allem .

Das stille §terben der Gerechtigkeit: Während der Rechtsstaat unter Aktenstapeln vergraben wird, profitieren vor allem Verbrecher

2024-02-05

Das Justizsystem ist dramatisch überlastet, Recht wird zur Glücks- und Nervensache. Währenddessen kommen Verbrecher auf freien Fuß. Die Krise zeichnet sich seit einem Jahrzehnt ab - doch der Staat unternimmt nichts.

Im März 2020 in Ludwigshafen darf Zoe-Cheyenne Zorn nur 17 Jahre alt werden. Sie wird brutal vergewaltigt, dann gewürgt, später stirbt sie im Krankenhaus. Der damals 17 Jährige Täter Lukas V. wird gefasst, sein Prozess zieht sich knapp zwei Jahre hin, dann wird ein Urteil gesprochen: 10 Jahre Haft im Jugendvollzug wegen Mordes und Vergewaltigung. Sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft legen Revision ein, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig wird. Der Täter bleibt in U-Haft – bis er plötzlich freigelassen wird. Ein Mörder und Vergewaltiger darf ohne Auflagen vorläufig wieder das Leben eines freien Mannes leben. Der Grund: Zu lange Verfahrensdauer.

Innerhalb des fast zwei jährigen Verfahrens war nur an 57 Tagen verhandelt worden, die Sitzungen an 20 dieser Verhandlungstage hatten weniger als zwei Stunden gedauert. Die Unschuldsvermutung und zwei Jahre Haft ohne Verurteilung vertragen sich nicht gut. Man darf eigentlich nur rechtskräftig verurteilte Menschen ins Gefängnis stecken – die U-Haft stellt nur die Ausnahme dar. Wenn man jemanden also über die Dauer seines Prozesses inhaftiert, ist man es ihm schuldig, den Prozess möglichst schnell durchzuführen. Dieser Grundsatz mag schwer erträglich sein, wenn er so endet wie in diesem Fall. Doch es ist in einem Rechtsstaat elementar, dass der Staat einen Bürger nicht einfach völlig unbefristet ins Gefängnis stecken kann und ihm ein Urteil schuldig bliebt.

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#9 Offizielle Stelle: Bundestagspetition möchte „Rechtsextremen“ Grundrechte entziehen

Offizielle Stelle: Bundestagspetition möchte „Rechtsextremen“ Grundrechte entziehen

2024-02-10

Mit einer offiziellen Petition beim Deutschen Bundestag möchte man bewirken, dass „rechtsextremen Personen“ die Grundrechte entzogen werden. In der Begründung wird deutlich, dass nicht nur AfD-Politiker Björn Höcke gemeint ist.

Bild

Seit November läuft eine Petition auf der von Campact betriebenen Petitionsplattform WeAct, die den Entzug der Grundrechte nach Artikel 18 Grundgesetz für Björn Höcke fordert. Dadurch soll verhindert werden, dass AfD-Politiker Höcke zu einer Wahl antreten und politische Ämter bekleiden darf. Mittlerweile hat die Petition über 1,7 Millionen Unterschriften gesammelt. Weil sie nicht über die offizielle Plattform des Deutschen Bundestags lief, hat sie aber keine rechtliche Bindung und ist viel mehr symbolisch zu verstehen.

Um dies zu ändern, wurde am 19. Januar eine inhaltlich sehr ähnliche Petition auf der offiziellen Petitionsplattform des Deutschen Bundestags gestartet. Mit Petitionen, die auf dieser Plattform 50.000 Unterschriften erreichen, muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags beschäftigen. Die Petition trägt den Titel „Einschränkung von Grundrechten – Befassung mit dem Verfahren der Grundrechtsverwirkung gegen offen rechtsextrem auftretende Personen“. Inhaltlich fordert diese Petition den Bundestag, wie die WeAct-Petition gegen Björn Höcke, auf, sich mit dem Grundrechtsentzug nach Artikel 18 GG für offen rechtsextremistische Personen zu befassen – ohne eine konkrete Person zu nennen.

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#10 Analyse: Mit dem „Demokratiefördergesetz“ wird alles möglich – auch der staatliche Kampf gegen die Opposition

Analyse: Mit dem „Demokratiefördergesetz“ wird alles möglich – auch der staatliche Kampf gegen die Opposition

2024-02-13

Mit dem „Demokratiefördergesetz“ will die Ampel-Regierung „gesellschaftliche Vielfalt gestalten“ - allein das klingt schon dystopisch. Dass man vor diesem Hintergrund auch noch Jagd auf Äußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ machen will, offenbart den totalitären Geist des Vorhabens: Jeden Demokraten muss es im Anblick dieses Gesetzes gruseln.

Sprache ist verräterisch – immer. Aus der Art, wie Menschen sprechen, geht immer hervor, wie Menschen denken. Und in der Politik gilt ein Leitsatz: Je blumiger die Benennung eines Vorhabens oder Gesetzes abläuft, desto aufmerksamer muss man als Bürger verfolgen, was die politischen Kräfte dahinter in Wahrheit im Schilde führen.

Folgt man diesem Leitsatz, müssen bei einem Entwurf wie dem „Demokratiefördergesetz“ alle Alarmglocken schrillen. Und das zurecht. Demokratiefördergesetz klingt harmlos und richtig – wer will nicht die Demokratie fördern? Doch liest man das Gesetz oder hört der mitverantwortlichen Familienministerin Lisa Paus zu, enttarnt die dortige Sprache das Gesetz als das Gegenteil des Titels. Selten gab es in der Bundesrepublik ein Gesetzesvorhaben, das so offen einen totalitären, antidemokratischen Geist vor sich herträgt.

Es führt die „Nichtregierungsorganisationen“ der „Zivilgesellschaft“ ohnehin ad absurdum, wenn sie Hand in Hand mit Regierung und Staat arbeiten. Und genau das stellt das Demokratiefördergesetz dar: Mit der „verlässlichen staatlichen Förderung“ per Gesetz verheiratet es die NGOs mit Regierung und Staat – wess‘ Brot ich ess‘, des‘ Lied ich sing.

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