EU-Lieferkettengesetz/Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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#1 EU-Lieferkettengesetz/Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Dokumentationen, Vorträge, Artikel usw. zum Thema EU-Lieferkettengesetz/Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Ein Lieferkettengesetz soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, um den Schutz der Umwelt, Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten zu verbessern. Unternehmen, die im Ausland Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse beschaffen, müssen Verantwortung übernehmen für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern, Missstände zurückverfolgen und diese von vornherein oder ab Kenntniserlangung vermeiden oder abstellen. Bei Verstößen gegen diese Rechtspflicht droht ein Bußgeld oder Schadensersatz der Mitbewerber.

Weitere Informationen:

Wikipedia - Lieferkettengesetz
Wikipedia - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


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#2 Wirtschaft schreibt Brandbrief an Kanzler Scholz

Wirtschaft schreibt Brandbrief an Kanzler Scholz

2023-08-24

Schon das neue deutsche „Sorgfaltspflichtengesetz“ gilt im Mittelstand als Bürokratiemonster – und es droht eine Verschärfung. In einem Schreiben an den Bundeskanzler schlagen Arbeitgeberpräsident und Handwerkspräsident Alarm.

Deutschland steuert in die Rezession. Deshalb plant die Bundesregierung derzeit neben der Kindergrundsicherung auch Hilfen für die Wirtschaft und Bürokratieabbau. Doch auf europäischer Ebene schreitet ein Vorhaben voran, mit dem besonders aus Sicht mittelständischer Unternehmen neue schwere Belastungen drohen: die EU-Lieferkettenrichtlinie – die aller Voraussicht nach eine Ver­schär­fung des erst im Januar eingeführten deutschen „Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetzes“ bringen wird.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und Handwerkspräsident Jörg Dittrich haben dazu nun einen Alarmruf an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geschickt. „Die Politik muss hier die Grenzen des tatsächlich Leistbaren erkennen und respektieren“, schreiben sie in einem Brief an den Kanzler und appellieren an ihn, sich für grundlegende Änderungen der EU-Richtlinienentwürfe einzusetzen. „Weitere Belastungen können den Betrieben nicht zugemutet werden“, warnen sie in dem Brief, der auch der F.A.Z. vorliegt. Dittrich vertritt mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Million Mittelständler. Die Arbeitgeber-Bundes­verei­nigung BDA ver­tritt Betriebe aller Bran­chen als Sozialpartner-Spitzenverband.

Die Lieferkettenregulierung verpflichtet Unternehmen, auf der ganzen Welt auf Menschenrechte und Umweltstandards bei Zulieferern und Geschäftspartnern zu achten – unterlegt durch Berichts- und Kontroll­pflichten sowie Haftungs­risiken und Bußgeld­drohungen. Schon das deutsche Gesetz, das Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch mit der alten Regierung durchgesetzt hatte, stößt in der Wirtschaft auf starke Widerstände. Es ist seit Januar in Kraft und gilt bisher für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Von 2024 an sinkt die Grenze auf 1000 Beschäftigte. Die vom EU-Parlament im Juni beschlossenen Pläne sehen eine von 250 vor.

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#3 Mögliche Verletzung des Lieferkettengesetzes: Kontrollbehörde prüft Verfahren gegen BMW

Mögliche Verletzung des Lieferkettengesetzes: Kontrollbehörde prüft Verfahren gegen BMW

2023-11-25

Bei einem Zulieferer von BMW soll es schwere Verstöße gegen Umwelt- und Arbeitsschutzregeln gegeben haben. Der Autokonzern könnte gegen das Lieferkettengesetz verstoßen haben.

Wegen einer möglichen Verletzung des Lieferkettengesetzes prüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Verfahren gegen den Autokonzern BMW. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage aus der Linksfraktion hervor, die dem SPIEGEL vorliegt.

»Süddeutsche Zeitung«, NDR und WDR hatten berichtet, dass es bei einer Kobaltmine in Marokko, die Rohstoffe für von BMW genutzte Batterien liefert, zu schweren Verstößen gegen Umwelt- und Arbeitsschutzregeln komme. Der Minenbetreiber Managem weist dies zurück. Der Autokonzern bemüht sich nach eigenen Angaben nun um Aufklärung. Das Unternehmen sei auf den Lieferanten Managem zugegangen und habe zusätzliche Informationen von dem Unternehmen eingefordert, sagte ein BMW-Sprecher. »Sollte es ein Fehlverhalten geben, muss es abgestellt werden.«

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#4 Neues EU-Lieferkettengesetz: Unternehmen müssen sich Klimazielen verpflichten

Neues EU-Lieferkettengesetz: Unternehmen müssen sich Klimazielen verpflichten

2023-12-16

Das neue EU-Lieferkettengesetz ist da – und dürfte bei vielen großen Unternehmen ein Bürokratie-Chaos auslösen. Das Gesetz schreibt ihnen nämlich u.a. vor, sich „Klimapläne“ zu geben und zu verpflichten, die im Einklang mit dem 1,5-Grad-Klimaziel des Pariser Abkommens sind.

Das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission haben sich Donnerstagnacht nach langen Verhandlungen auf das sogenannte EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) geeinigt. Das neue Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz zukünftig verpflichtet sind, bestimmten Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten – und darüber aufmerksam Bericht führen müssen. Wenn sie dagegen verstoßen, müssen Unternehmen zukünftig für die Verursachung oder Mitwirkung an negativen Auswirkungen haften.

Das alles war schon länger geplant, was aber besonders bemerkenswert ist: Unternehmen müssen zudem Klimaplänen entwickeln und sich diesen verpflichten, die ihre Geschäftsmodelle mit dem 1,5 Grad-Ziel in Einklang bringen. Heißt: Die gesamte Unternehmensphilosophie muss an das Ziel der Bekämpfung des Klimawandels angepasst werden.

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#5 Ein Jahr Lieferkettengesetz – wie wirksam sind die Regeln?

Ein Jahr Lieferkettengesetz – wie wirksam sind die Regeln?

2023-12-21

Deutsche Behörden ziehen Bilanz: Die Unternehmen setzen sich mit ihren Lieferketten auseinander und erfüllen die Anforderungen des Gesetzes größtenteils erfolgreich. Doch Wirtschaftsverbände beklagen weiter den hohen Aufwand.

Wenn ein T-Shirt in Deutschland im Geschäft, ein Schokoriegel im Supermarkt oder ein Sofa im Möbelhaus ankommt, haben die Produkte oft viele Fertigungsstufen in verschiedenen Ländern hinter sich. Seit fast zwölf Monaten nimmt das von der Wirtschaft teils scharf kritisierte Lieferkettengesetz Unternehmen in Deutschland in die Pflicht, damit diese nicht etwa von Kinder- und Zwangsarbeit bei ihren Zulieferern profitieren. Sanktionen wegen Verstößen hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im ersten Jahr nach eigenen Angaben noch nicht verhängen müssen.

Wie die Behörde nun mitteilte, gab es seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 486 Kontrollen bei Unternehmen – zum Großteil in der Automobil-, Chemie-, Pharmazie-, Maschinenbau-, Energie-, Möbel-, Textil- sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Es seien 38 Beschwerden eingegangen, in sechs Fällen habe das Bafa Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen.

Die Behörde zieht eine positive erste Bilanz: Die verpflichteten Unternehmen setzten sich demnach mit ihren Lieferketten stärker auseinander und die Anforderungen des Gesetzes größtenteils erfolgreich um. Dabei seien sie auch auf ihre Zulieferer zugegangen, um Missstände zu beseitigen oder abzumildern.

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#6 Deutschland überstimmt: EU verabschiedet Lieferkettengesetz

Deutschland überstimmt: EU verabschiedet Lieferkettengesetz

2024-03-15

Bisher scheiterte das Lieferkettengesetz auch am Widerstand Deutschlands. Doch nun hat sich die EU geeinigt – trotz des Neins der FDP.

Der Weg für das EU-Lieferkettengesetz ist nach wochenlangem Ringen frei. Deutschland wurde überstimmt. Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten nahmen am Freitag in Brüssel einen neuen Kompromissvorschlag an. Die EU will mit dem neuen Gesetz sicherstellen, dass bei der Produktion von in Europa verkauften Waren auch in Drittstaaten keine Kinderarbeit zum Einsatz kommt oder die Umwelt verschmutzt wird. Den Ausschlag für die nötige Mehrheit gab Italien, das das Gesetz gemeinsam mit eine Reihe anderer Staaten, allen voran Deutschland, lange blockiert hatte. Eigentlich hatten sich Unterhändler von Europaparlament und Ministerrat schon im Dezember auf eine gemeinsame Linie verständigt.

Deutschland enthielt sich, was faktisch wie ein Nein zählt. Die FDP hatte Anfang des Jahres ihre Unterstützung für das EU-Gesetz zurückgezogen und die Ampelkoalition so zur Enthaltung erzwungen. Auch Bulgarien, Malta, Ungarn und eine Reihe anderer Staaten enthielten sich. Österreich und Tschechien prüfen noch, ob sie am Ende doch noch zustimmen. Unklar war zunächst, ob Schweden als einziges Land im finalen Votum mit Nein abstimmen wird.

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