Gebäudeenergiegesetz

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Deckard666
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#1 Gebäudeenergiegesetz

Dokumentationen, Vorträge, Artikel usw. zum Thema Gebäudeenergiegesetz.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), seit der Debatte um die Neuregelungen ab 2024 umgangssprachlich auch Heizungsgesetz, ist ein deutsches Bundesgesetz. Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es wurde 2020 als Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze erlassen, welches das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht und weitere Gesetze ändert.

Am 19. April 2023 billigte das Kabinett Scholz einen Entwurf zur Novelle des GEG und nach einigen Änderungen daran beschloss der Deutsche Bundestag schließlich am 8. September 2023 die 2. Novelle des GEG. Danach muss ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Weitere Informationen: Wikipedia - Gebäudeenergiegesetz
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"Some men aren't looking for anything logical, like money. They can't be bought, bullied, reasoned, or negotiated with. Some men just want to watch the world burn."
Alfred Pennyworth, The Dark Knight (2008)
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#2 Strengere Grenzwerte: Verbrauchern droht die Zwangs-Stilllegung von Kaminen

Strengere Grenzwerte: Verbrauchern droht die Zwangs-Stilllegung von Kaminen

2024-01-05

Verbrauchern droht ab kommendem Jahr die Stilllegung von älteren Kaminen. Hintergrund ist die Bundesimmissionsschutzverordnung. Demnach greifen für ältere Modelle ab 2025 strengere Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid.

Im vergangenen Jahr wurde das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. In der Folge werden zahlreiche Haushalte ihre Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzen lassen. 2025 könnte vielen Hausbesitzern ein nächster Schlag bevorstehen. Im kommenden Jahr müssen wohl zahlreiche Kaminöfen entfernt oder umgerüstet werden.

Hintergrund sind die im Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, vorgeschriebenen Grenzwerte. Diese sollen für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid deutlich strenger werden. Bisher mussten alle sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen (beispielsweise Kamine, Pelletöfen, Kachelöfen oder Koksöfen) die vor dem Stichjahr 2015 eingebaut wurden, schrittweise die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen. Seit 2015 gelten für neu eingebaute Anlagen jedoch die höheren Grenzwerte der Stufe 2.

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