Drogenpolitik: Cannabis (Cannabisgesetz "CanG")

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#1 Drogenpolitik: Cannabis (Cannabisgesetz "CanG")

Dokumentationen, Vorträge, Artikel usw. zum Thema Drogenpolitik: Cannabis (Cannabisgesetz CanG).

Ältere Beitrage zu Cannabis vor der Teillegalisierung in Deutschland (2024-04-01) findet ihr im Thema Drogenpolitik: Allgemein.

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Das Cannabisgesetz (CanG) ist ein umfangreiches deutsches Artikelgesetz, welches den privaten Besitz, Anbau und medizinisch-wissenschaftlichen Gebrauch von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Das Gesetz trat nach seinem Art. 15 überwiegend am 1. April 2024 in Kraft, Anbauvereinigungen sind erst ab 1. Juli 2024 erlaubt.

Kernpunkt ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) durch Streichung von Cannabis aus den nicht verkehrs- bzw. verschreibungsfähigen Substanzen. Nach § 1 Abs. 1 BtMG sind Betäubungsmittel im Sinne des BtMG die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Nach der gegenüber der bisherigen betäubungsmittelrechtlichen Einstufung veränderten Risikobewertung für Cannabis wurde Cannabis, so wie es in den Anlagen des BtMG definiert war, einschließlich Nutzhanf und Cannabisharz gem. Art. 3 Nr. 6 CanG aus den Anlagen des BtMG entnommen. Damit gilt Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Es unterliegt nicht mehr den Vorschriften des BtMG.

Der Anbau und die Weitergabe von Cannabis sind grundsätzlich verboten (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 7 des Konsumcannabisgesetzes).

Weitere Gesetze wie das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung sowie die Fahrerlaubnis-Verordnung wurden in Folge der Neubewertung von Cannabis geändert.

Weitere Informationen: Wikipedia - Cannabisgesetz


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#2 Konstantin Grubwinkler: Rezept für alle, Grenzwert und erste Strafen nach KCanG - Alle Antworten live

Konstantin Grubwinkler: Rezept für alle, Grenzwert und erste Strafen nach KCanG - Alle Antworten live

Format: 1080p // Sprache: Deutsch // Untertitel: - // 106 Min. // 2024-04-08



Wie werde ich bestraft?
Was gilt genau ab 01.04.2024 mit der Teillegalisierung von Cannabis?


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#3 Streit um THC-Grenzwerte: Wie die Polizei bekiffte Autofahrer aufspüren soll

Streit um THC-Grenzwerte: Wie die Polizei bekiffte Autofahrer aufspüren soll

2024-04-10

Noch immer gibt es Streit um den Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr. Die Polizei muss die neuen Vorgaben kontrollieren. Anders als beim Alkohol lässt sich die THC-Konzentration aber nicht in der Atemluft bestimmen.

Seit dem 1. April darf man in Deutschland Cannabis unter gewissen Einschränkungen anbauen, besitzen und konsumieren. Offen ist jedoch weiterhin, welche Folgen die Legalisierung für den Straßenverkehr haben wird. Derzeit drohen nach dem Konsum noch empfindliche Strafen: Verkehrsteilnehmer, bei denen mehr als ein Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC je Milliliter Blutserum nachgewiesen wird, müssen schon beim ersten Verstoß 500 Euro Bußgeld zahlen und erhalten ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Zudem wird häufig eine teure Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, umgangssprachlich „Idiotentest“ genannt.

Ein Beratergremium des Bundesverkehrsministeriums empfahl vier Tage vor Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes, künftig einen deutlich höheren THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm festzuschreiben. Wie schon die Freigabe des Konsums stößt allerdings auch dieser Vorschlag auf Widerspruch bei vielen zuständigen Ministern in den Ländern. Sie warnen vor einer Gefährdung des Straßenverkehrs und absehbaren Problemen beim Vollzug.

„Eine Anhebung des THC-Grenzwerts auf 3,5 Nanogramm lehne ich ganz klar ab“, sagt etwa Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens. Die SPD-Politikerin wirft der Bundesregierung wie schon bei der Cannabis-Legalisierung einen fragwürdigen Politikstil vor. „Auch dieser Vorschlag entspricht nicht dem, was ich mir unter einem wissenschaftlich geleiteten Erkenntnisprozess vorstelle“, kritisiert Behrens im Gespräch mit der F.A.Z.

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#4 Konstantin Grubwinkler: Was tun wenn die Polizei Ernst macht? - Alle Antworten live

Konstantin Grubwinkler: Was tun wenn die Polizei Ernst macht? - Alle Antworten live

Format: 1080p // Sprache: Deutsch // Untertitel: - // 151 Min. // 2024-04-15



BILD: "Kiffern droht Beugehaft"

Besitzer von Cannabis sollen Dealer identifizieren.
Teile der Justiz behaupten: Da derzeit legale Bezugsquellen für Cannabis noch nicht verfügbar sind (Anbauvereinigungen dürfen erst ab Juli öffnen und privater Eigenanbau braucht Zeit), werden Konsumenten zu Zeugen in Strafverfahren gegen unbekannte Dealer. Früher konnten sich Besitzer von Cannabis auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Niemand muss sich selbst belasten, § 55 StPO.
Nach Ansicht von Teilen der Polizei und Justiz müssen sie jetzt als Zeugen vollständig und wahrheitsgemäße über die Herkunft aussagen.
Drohen Konsumenten, die Information über ihre Bezugsquellen verweigern, Ordnungsgelder und im Extremfall Erzwingungshaft, auch Beugehaft genannt?
Diese strenge Haltung wird von mehreren Staatsanwaltschaften und dem Polizeipräsidium Freiburg vertreten und findet Unterstützung beim Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl.
Dieser sieht in der Teillegalisierung ein Förderprogramm für die organisierte Kriminalität.


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#5 Beschluss nach Veröffentlichung heimlich geändert? BGH bezeichnet Kor­rektur von Cannabis-Beschluss als "Ver­sehen"

Beschluss nach Veröffentlichung heimlich geändert? BGH bezeichnet Kor­rektur von Cannabis-Beschluss als "Ver­sehen"

2024-04-24

Der BGH sorgt mit einem nachträglich abgeänderten Beschluss zur nicht geringen Menge von Cannabis für viel Wirbel. Gegenüber LTO hat das Gericht nun das ungewöhnliche Vorgehen als bloßes "Versehen" heruntergespielt.

Die am 1. April in Deutschland in Kraft getretene Cannabis-Teillegalisierung treibt weiter skurrile Blüten – auch in der Rechtsprechung. Am Montag hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss veröffentlicht, der sich mit der Bestimmung einer nicht geringen Menge im Sinne des erst wenige Wochen zuvor in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz befasst (Beschl. v. 18.04.2024, Az. 1 StR 106/2). Wird jemand mit dieser erwischt, kann sich das letztlich strafverschärfend auswirken.

Der BGH stellte in dem Beschluss klar, dass die seit kurzem für Konsumenten geltende liberalere Rechtslage an der Bestimmung einer nicht geringen Menge nichts ändere. Es bleibe vielmehr, wie zu den Zeiten der schärfsten Prohibition, bei dem strengen Grenzwert von 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC). Anders als der Gesetzgeber geht der BGH nicht von einer "geänderten Risikobewertung" bei Cannabis aus, die eine Erhöhung des Grenzwerts rechtfertige.

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#6 Cannabisbesitz legal = Führerscheinverlust real

Cannabisbesitz legal = Führerscheinverlust real

Format: 1080p // Sprache: Deutsch // Untertitel: Deutsch // 17 Min. // 2024-04-29



Das Cannabisgesetz birgt einige Führerscheinfallen die es in sich haben. Schaut euch das Video an, bevor der Lappen weg ist.
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Eine Bestätigung dessen was ich schon vor Inkrafttreten des KCanG vermutet habe. Jugendschutz und dergleichen interessiert keine Sau - es geht einzig um die "Verkehrswende" ... weg vom motorisierten Individualverkehr. Die ganze Diskussion um den THC Grenzwert is sinnlos - der wirklich interessante Wert der gemessen wird ist der Carbonsäurewert. Dieser "sammelt" sich und wird bei regelmässigem Konsum nicht abgebaut. Darüber wird man dann als regelmässiger Konsument eingestuft und zur MPU geschickt. Weitere Fallstricke im Video. Sehenswert! *kiffen


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#7 Umfrage in Bundesländern: Cannabislegalisierung – mindestens 125 Menschen aus Haft entlassen

Umfrage in Bundesländern: Cannabislegalisierung – mindestens 125 Menschen aus Haft entlassen

2024-05-05

Wer wegen eines Cannabis-Vergehens eine Haftstrafe absitzt, kann seit der Teillegalisierung auf Amnestie hoffen: Mindestens 125 Menschen sind bereits aus der Haft freigekommen, zeigt eine Anfrage der ARD.

Seit dem 1. April ist Cannabis legal. Die Teillegalisierung bedeutet auch, dass einige Vergehen nach bisherigem Recht keine Straftaten mehr sind, weil das Gesetz rückwirkend gilt. So sollen aufgrund des neuen Cannabisgesetzes bisher bundesweit mindestens 125 Menschen aus der Haft entlassen worden sein, wie eine Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios an alle Bundesländer ergab .

Die Recherche zeigt etwa, dass es in Bayern 24, in Rheinland-Pfalz 13 und in Niedersachsen zwei Haftentlassungen aufgrund des neuen Cannabisgesetzes gegeben haben soll.

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#8 Legaler Rauschmittel-Verkauf: Cannabisshops könnten bald öffnen

Legaler Rauschmittel-Verkauf: Cannabisshops könnten bald öffnen

2024-05-09

Joints, Edibles, Haschisch-Öl: Die Bundesregierung ebnet den Weg für den kommerziellen Verkauf von Cannabisprodukten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) treibt die Legalisierung von Cannabis weiter voran. In einem Verordnungsentwurf, der in Cannabis-Verbandskreisen kursiert, hat das von Cem Özdemir (Grüne) geführte Ministerium jetzt die Vollzugsbehörde für die »Erlaubnis und Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken« festgelegt: die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Branchenexperten werten den Vorstoß als Schritt, um den kommerziellen Verkauf von Cannabis in Modellprojekten zu ermöglichen. »Wir sind hoffnungsvoll, dass hier ein praktikabler Weg geschaffen wird, Cannabisprodukte legal in Deutschland zu verkaufen – zumindest in einigen wissenschaftlichen Projekten«, sagt Jürgen Neumeyer vom Branchenverband Cannabiswirtschaft.

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#9 Umfrage: Wie viele Erwachsene haben sich Cannabis-Samen gekauft?

Umfrage: Wie viele Erwachsene haben sich Cannabis-Samen gekauft?

2024-05-14

Seit der Cannabis-Legalisierung haben sieben Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland bereits Cannabis-Samen für den privaten Eigenanbau gekauft. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov.

89 Prozent haben dies bisher nicht getan. Elf Prozent davon haben es aber noch vor. Jüngere Befragte zwischen 18 und 34 Jahren haben laut Umfrage am häufigsten bereits Cannabis-Samen für privaten Anbau gekauft (14 Prozent).

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#10 Klarstellung des Gesundheitsministeriums: Cannabisanbau im Kleingarten? Nicht erlaubt!

Klarstellung des Gesundheitsministeriums: Cannabisanbau im Kleingarten? Nicht erlaubt!

2024-05-16

Erwachsene dürfen seit dem 1. April Cannabis besitzen, konsumieren und in begrenztem Umfang auch anbauen. Aber nur zu Hause und nicht in der Kleingartenkolonie. Eine skurrile Ausnahme gibt es allerdings.

Cannabis-Anbau im Kleingarten ist in der Regel nicht erlaubt. Darauf hat das Bundesgesundheitsministerium hingewiesen. Der Anbau in Kleingärten sei lediglich unter der Voraussetzung gestattet, dass die anbauende Person dort einen Wohnsitz innehat, sagte ein Ministeriumssprecher. »Das ist in der Regel nicht der Fall.«

Er verwies auf das Bundeskleingartengesetz. Dort sei gesetzlich geregelt, dass eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfe. »Zudem hat der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskleingartengesetz den Ausbau von Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen ausdrücklich abgelehnt.«

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