Journalismus: COMPACT Magazin Verbot (2024-07-16)

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#1 Journalismus: COMPACT Magazin Verbot (2024-07-16)

Compact (Verlagsschreibweise: COMPACT; seit Oktober 2013 mit dem Zusatz: Compact – Magazin für Souveränität) war eine rechtsextreme deutsche politische Monatszeitschrift. Als ihr Chefredakteur fungierte Jürgen Elsässer. Herausgegeben wurde sie vom Kai Homilius Verlag. Seit 2015 präsentierte sich Compact als Sprachrohr der rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) sowie der islamfeindlichen Pegida-Bewegung. In den Publikationen wurden regelmäßig verschwörungstheoretische, geschichtsrevisionistische und antisemitische Inhalte verbreitet.

Wissenschaftler und Journalisten bewerten die Zeitschrift als verschwörungsideologisches Querfront-Magazin und ordnen sie dem Rechtspopulismus oder Rechtsextremismus zu. Seit Dezember 2021 listete der Bundesverfassungsschutz das Magazin als gesichert rechtsextremistisch, weil das Compact-Magazin Positionen und Aussagen in die Öffentlichkeit getragen habe, die eindeutig als völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich zu bewerten seien.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) setzte das Verbot des Magazins am 16. Juli 2024 durch. Laut dem brandenburgischen Innenminister Michael Stübgen (CDU) wurden alle Einnahmen konfisziert. YouTube entfernte zwei Kanäle, die mit der Compact-Magazin GmbH in Verbindung standen.

Weitere Informationen: Wikipedia - Compact (Magazon)



„Geistiger Brandstifter“: Faeser verbietet Compact-Magazin – bundesweite Razzien

2024-07-16

Das Bundesinnenministerium unter Faeser hat das Magazin Compact und seine Produktionsfirma verboten. In den Morgenstunden des Dienstags finden Razzien in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen in Räumlichkeiten von Compact statt. Faeser begründete den Schritt damit, dass Compact ein „geistiger Brandstifter“ sei.

Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hat das Compact Magazin und seine dazugehörige Produktionsfirma Conspect Film GmbH verboten. Die Behörde begründet den Schritt laut Welt damit, dass Compact „kämpferisch-aggressiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ verstoßen würde.

Faeser erklärte am Dienstagmorgen, dass das Magazin ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene sei – es hetze laut Innenministerin gegen Juden, Menschen mit Migrationshintergrund und die parlamentarische Demokratie.

Das Verbot sei ein „harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ und zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“. Weiter sagte Faeser: „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“

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#2 Magazin für Jürgen Elsässer: Razzien nach Verbot von rechtsextremen „Compact“-Magazin

Magazin für Jürgen Elsässer: Razzien nach Verbot von rechtsextremen „Compact“-Magazin

2024-07-16

Das Bundesinnenministerium geht gegen das rechtsextreme Magazin und dessen Onlinekanäle vor. Das „Compact“-Magazin würde „offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren“.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte „Compact“-Magazin sowie die Conspect Film GmbH verboten.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden Räumlichkeiten der Organisation sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch Räume der „Compact“-Magazin GmbH in Falkensee bei Berlin werden durchsucht. Mit dem Verbot wird jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Organisationen untersagt. Verstöße dagegen seien Straftaten, teilt das Bundesinnenministerium am Dienstagmorgen mit.

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#3 Analyse - Verbot des Compact-Magazins: Mit äußerst dünnen Argumenten schafft Faeser einen historischen Präzedenzfall

Analyse - Verbot des Compact-Magazins: Mit äußerst dünnen Argumenten schafft Faeser einen historischen Präzedenzfall

2024-07-16

Nancy Faeser hat das Compact-Magazin verboten. Das Vorgehen ist ein einmaliger Schlag gegen die Pressefreiheit. Die Begründung ist nach derzeitigem Kenntnisstand erschreckend dünn.

Das von Nancy Faeser geführte Innenministerium hat das Compact-Magazin und die dazugehörige Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH verboten. Dies berichtet unter anderem die Welt.

In Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat das Innenministerium am Dienstagmorgen Hausdurchsuchungen vorgenommen. Das Innenministerium erhoffe sich hierdurch etwa Propagandamaterial zu finden, um Vorwürfe zu erhärten, dass Compact gegen die Verfassung agitiere. Neben Dokumenten und Daten soll dabei auch das Vermögen des Magazins beschlagnahmt werden. Zuvor hätte es Ermittlungen nach dem Vereinsgesetz gegeben, so die Welt.

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#4 Kommentar: Compact-Verbot: Nancy Faesers totalitäre Selbstverständlichkeit

Kommentar: Compact-Verbot: Nancy Faesers totalitäre Selbstverständlichkeit

2024-07-16

Mit plumpen Anti-Rechts-Phrasen begründet Nancy Faeser das Blitz-Verbot eines politischen Magazins und bleibt eine ernsthafte Begründung schuldig. Ihre Ignoranz wird längst selbst zur Gefahr für die freiheitliche Ordnung. Als Journalist muss man empört sein.

In Deutschland wird ein Presseerzeugnis per Dekret der Bundesregierung verboten, maskierte Polizisten stürmen Redaktionsräume, Privatwohnungen, gar bei Anteilseignern und offenbar sogar Großspendern. Als „harten Schlag“ feiert Nancy Faeser das Compact-Verbot mit für sie typischen unverschämt unscharfen Sätzen. Als Bürger eines Rechtsstaats schluckt man erstmal.

Die mögliche rechtliche Begründung ist äußerst dünn – fast schlimmer ist, dass Faeser erst gar nicht versucht, eine solche vor der Öffentlichkeit zu erbringen. So sagt sie: „Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“. Compact sei ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Und dann: „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“

Dass ein ethnischer Volksbegriff verfassungswidrig wäre, ist kaum argumentierbar, da das Grundgesetz in seiner Volksdefinition selbst nicht ohne das Kriterium Herkunft auskommt.

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#5 Compact-Razzia: „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ – Frau Faeser, wer hat die Presse informiert?

Compact-Razzia: „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ – Frau Faeser, wer hat die Presse informiert?

2024-07-16

Die „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Faeser muss daher aufarbeiten, wie Informationen über das Verbot und die Durchsuchungen bei Compact an die Presse durchgestochen werden konnten.

Am Morgen wurde das unter Jürgen Elsässer betriebene Compact-Magazin verboten. In Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kam es zu Razzien. Und auch die Presse war bundesweit zur Stelle. Es gibt zahlreiche Schnappschüsse, die zeigen, wie der verschlafene Jürgen Elsässer im Bademantel den Polizisten die Tür zu seinem Haus am Falkensee öffnet.

Wann die Razzia exakt begann, ist unklar. Jedoch dürften die teils vermummten Polizeibeamten frühsten um 6 Uhr mit der Hausdurchsuchung begonnen haben. Gemäß der deutschen Strafprozessordnung sind Hausdurchsuchungen grundsätzlich nur zwischen 6 und 21 Uhr erlaubt. Unter anderem die Welt veröffentlichte schon gegen 6:30 einen ausführlichen Artikel mit weit über 1.000 Wörtern über das Verbot, über Elsässers Biografie sowie über potenzielle Einfallstore, mit denen Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung agitiert haben könnte. Eine bessere Berichterstattung kann sich Bundesinnenministerin Faeser gar nicht wünschen.

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#6 Staatsrechtler: Compact-Verbot „juristisch völlig inakzeptabel“

Staatsrechtler: Compact-Verbot „juristisch völlig inakzeptabel“

2024-07-16

Das Verbot des Compact-Magazins sei „juristisch völlig inakzeptabel“, erklärt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. Innenministerin Faeser würde einen unzulässigen „Trick“ anwenden, um das Magazin als Verein leichter verbieten zu können.

Am Dienstagmorgen verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Verbot des Compact-Magazins – und stufte die GmbH dafür als Verein ein, was ein außer-juristisches Verbot erleichterte. Doch dieser „Trick“ sei „juristisch völlig inakzeptabel“, moniert jetzt der bekannte Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bei Welt TV.

„Wir sehen etwas ganz Problematisches und ganz heikles, nämlich: Eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich aus autoritären Staaten“, erklärt der Jura-Professor von der Universität Oldenburg. Dabei ist die Pressefreiheit in Deutschland sehr weitreichend ausgelegt und vor allem das Bundesverfassungsgericht – in so einem Fall die entscheidende Instanz – würde immer wieder an dem Grundsatz „ohne freie Presse gibt es keine Demokratie“ festhalten, mahnt Boehme-Neßler.



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#7 10 Stunden lang: Elsässer äußert sich zu Razzia: Selbst beim WC-Gang überwacht

10 Stunden lang: Elsässer äußert sich zu Razzia: Selbst beim WC-Gang überwacht

2024-07-17

Jürgen Elsässer äußerte sich in einem Interview zu den Razzien am Montag: Er kritisierte, dass er während der zehnstündigen Durchsuchung kaum Privatsphäre hatte und selbst den Gang zur Toilette nicht ohne Beobachtung verrichten konnte.

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Jürgen Elsässer äußerte erstmals nach dem Verbot und den Razzien in einem Interview zu den Vorfällen rund um das Verbot seines Compact-Magazins am Montag. In einem 15-minütigen Gespräch mit der Jungen Freiheit legte der Verleger seine Sichtweise auf die Geschehnisse da. Elsässer erklärt, dass er am Montag während der rund zehnstündigen Razzia kaum Privatsphäre hatte, nicht mal den WC-Gang konnte er in Ruhe erledigen.

Laut Elsässer wurde die Zweitwohnung seiner Frau in Hessen ebenfalls durchsucht. Die Wohnung wurde „komplett platt gemacht“. Da auch ihre Mobilgeräte von der Polizei konfisziert wurde, habe er zu seiner „Frau keinen Kontakt“. Welche anderen Gegenstände die Polizei in der Wohnung seiner Frau beschlagnahmte, wisse er nicht. „Aber ich habe vorhin mit einem Freund von ihr telefoniert. Der hat gesagt, es war furchtbar“, sagte Elsässer weiter.

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#8 Reaktion: Kaufland feiert Compact-Verbot – Supermarkt wollte das Magazin schon früher aussortieren

Reaktion: Kaufland feiert Compact-Verbot – Supermarkt wollte das Magazin schon früher aussortieren

2024-07-17

Die Einzelhandelskette Kaufland feiert das Compact-Verbot. Das Unternehmen hatte bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, das Magazin aus dem Sortiment verbannen zu wollen. Jetzt begrüßt man „die Klarheit, die die Politik hier geschaffen hat“.

Bis zuletzt verkauften Kaufland, Edeka und Co. das jetzt verbotene Compact-Magazin. Doch immer wieder kritisierten die Supermarktketten den Verkauf des Mediums – zeigten sich aber machtlos. Mit dem am Dienstag von Innenministerin Nancy Faeser bekanntgegebenen Compact-Verbot nimmt Kaufland das Magazin jetzt mit sofortiger Wirkung aus dem Sortiment und feiert das Verbot.

„Wir begrüßen die Klarheit, die die Politik hier geschaffen hat“, teilte das Unternehmen am Dienstagmittag als Reaktion auf das Verbotsankündigungsvideo von Faeser mit. Auf X erklärte die Einzelhandelskette am Dienstagmittag, man habe „die letzten betroffenen Filialen heute früh direkt angewiesen, das Magazin sofort aus dem Verkauf zu nehmen.“



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#9 "Compact"-Verbot: Spenden-Betreff: Fight! Fight! Fight!

"Compact"-Verbot: Spenden-Betreff: Fight! Fight! Fight!

2024-07-17

Nach dem Verbot von „Compact“ spendet die rechtsextreme Szene Geld für dessen Chef Elsässer. Und sie verklärt diesen als deutschen Trump.

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Am Dienstagabend traf der Spitzenkandidat der AfD zur Landtagswahl in Brandenburg, Hans-Christoph Berndt, vor dem Haus von Jürgen Elsässer ein. Dort, in Falkensee, kurz vor der Berliner Stadtgrenze, hatten am frühen Morgen Polizisten alles mitgenommen, was zur Redaktion des Compact-Magazins gehört, das Elsässer leitete. Es wurde mit sofortiger Wirkung verboten. Der AfD-Mann ließ sich filmen, wie er in der Abendsonne stand – als einer von ein paar Dutzend Teilnehmern einer „Spontandemo“ für Elsässer. Das Verbot von Compact sei „ein Angriff auf uns alle“, sagte der Politiker in die Kamera, „auf die Meinungsfreiheit, die Demokratie“.

Dass es klang, als würde ein heimtückisches Attentat beschrieben, es passt zu dem Ton, den die rechtsextreme Szene seit gestern anschlägt. Viele Aktivisten wählen die von Trump nach dem Mordanschlag auf ihn ausgegebene Parole „Fight, fight, fight“ als Motto für ihren Kampf. Der österreichische Identitäre Martin Sellner sagte in einem Video, zum „ikonischen Bild von Donald Trumps ,Fight!’ haben wir jetzt das Pendant: Jürgen Elsässers ,Kämpft!’“ Im Hintergrund wurden Fotos der beiden Männer eingeblendet, wie sie die Faust ballen. Elsässer sei eine „Ikone der patriotischen Gegenöffentlichkeit“, sagte Sellner.

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#10 Analyse - Compact-Verbot: Für Faeser geht es jetzt um alles

Analyse - Compact-Verbot: Für Faeser geht es jetzt um alles

2024-07-17

Das Verbot des Compact-Magazins ist ein in der Bundesrepublik beinahe einmaliger Vorgang. Faeser setzt damit alles auf eine Karte, denn sollte das Verbot vor Gericht nicht standhalten, müsste die Innenministerin eigentlich zurücktreten.

Mit dem Verbot des Compact-Magazins hat Faeser womöglich einen schwerwiegenden Präzedenzfall geschaffen. Wenn sie mit dem Verbot des Mediums trotz vager Begründungen durchkommt, dann gibt es kein Halten mehr. Denklogische Gründe, welche die Innenministerin hindern würden gegen andere Medien vorzugehen, gibt es kaum.

Deutschland dürfte nun erst mal ein Verhandlungsmarathon bevorstehen. Compact wird in einem ersten Schritt vermutlich von ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz Gebrauch machen und die vorläufige Aufhebung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verlangen. „Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit“, so das Bundesverfassungsgericht. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund der Dauer des Verfahrens unzumutbare Nachteile entstehen.

Reicht Compact einen entsprechenden Antrag ein, wäre mit einem Urteil innerhalb von wenigen Wochen zu rechnen. Hierbei hätte Compact wohl gute Aussichten auf Erfolg. Schon die Tatsache, dass zumindest umstritten ist, ob aus formaler Hinsicht das Vereinsgesetz überhaupt angewendet werden durfte und dem Compact-Magazin bei Aufrechterhaltung des Verbots während des Verfahrens wohl massive (wirtschaftliche) Nachteile drohen, dürfte hierfür ausreichen.

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