Rechtsordnung/Rechtssystem

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Deckard666
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#11 Ricarda Lang baut eigene grüne Polizei auf! | Achtung, Reichelt! vom 12. Februar 2024

Ricarda Lang baut eigene grüne Polizei auf! | Achtung, Reichelt! vom 12. Februar 2024

Format: 1080p // Sprache: Deutsch // Untertitel: Deutsch (YT erzeugt) // 17 Min. // 2024-02-12



Das wirklich Allerletzte, was wir in diesem Land jemals wieder wollen, ist eine politische Polizei. Unser Land hat zwei Mal Bekanntschaft gemacht mit einer solchen Polizei, die aus der Parteizentrale gesteuert und befehligt wird. Zwei Mal war es eine historische Katastrophe.
Es gibt in Deutschland keine Polizei der CDU, keine Polizei der SPD, keine Polizei der AfD, aber es gibt tatsächlich eine „Polizei Grün“. Die „Polizei Grün“ besteht aus echten Polizisten und sitzt in der Parteizentrale der Grünen. Das ist natürlich furchterregend und verstößt vollkommen offenkundig gegen das Neutralitätsgebot der Polizei. Die Polizei darf für keine Partei arbeiten. Was hinter diesem Skandal steckt, erfahren Sie in dieser Folge von „Achtung, Reichelt!“
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"Some men aren't looking for anything logical, like money. They can't be bought, bullied, reasoned, or negotiated with. Some men just want to watch the world burn."
Alfred Pennyworth, The Dark Knight (2008)
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#12 Der Weg in den Polizeistaat

Der Weg in den Polizeistaat

2024-03-01

Im Netz wird jeder zum potenziellen Straftäter - schon Retweets können für Hausdurchsuchung reichen. Und die Bundesregierung will im Kampf gegen Rechts weiter beschleunigen. Wenn jeder Straftäter ist und der Staat entscheidet, bei wem es verfolgt wird, entsteht ein Willkür-Staat.

„Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“, so lautet der Titel einer von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kürzlich vorgestellten Studie. „toxische Kommentare, Drohungen, beängstigende Kampagnen“ seien ihr zufolge auf sozialen Plattformen „allgegenwärtig“. Kaum ein Themengebiet treibt die Ampel stärker voran ald den Kampf gegen „Hass“, „Desinformation“ und „Rechts“. In diesem Kampf wird nun wohl eine neue Eskalationsstufe gezündet.

Durch das vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) 2017 initiierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurden Meinungsäußerungen in der digitalen Welt erstmals weitgehenden Beschränkungen unterworfen. Was dies im Einzelfall bedeuten kann, erfuhr kürzlich ein Twitter-User (Apollo News berichtete). Im Oktober retweetete er ein Bild, welches den palästinensischen Antisemitismus satirisch mit dem Nationalsozialismus vergleicht.

Gegen 6:30 Uhr am Mittwochmorgen der vergangenen Woche standen dann drei Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbefehl vor seiner Haustür. Durch das aktuell diskutierte Digitale-Dienste-Gesetz soll die Dichte an Regulierungen und Beschränkungen deutlich ausgeweitet werden. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, werden die Bürger künftig noch schärfer ins Visier genommen werden.

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#13 Wissenschaftliches Gutachten: „Demokratiefördergesetz“ der Ampel-Regierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze

Wissenschaftliches Gutachten: „Demokratiefördergesetz“ der Ampel-Regierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze

2024-03-03

Das umstrittene „Demokratiefördergesetz“ ist nicht nur politisch ein Angriff auf die freie Gesellschaft: Auch juristisch dürfte es gegen die Verfassung verstoßen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes beim Deutschen Bundestag.

Das hochumstrittene „Demokratiefördergesetz“ der Ampel-Regierung dürfte rechts- und verfassungswidrig sein. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. In diesem Gutachten, das von FDP-Politiker Wolfgang Kubicki in Auftrag gegeben wurde, bescheinigen die Bundestags-Experten dem Vorhaben von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eine klare Kompetenzüberschreitung. In dem Sachstandsbericht, über den die Welt berichtet, wird insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage gestellt.

Die Aufgabe, die sich die Bundesregierung mit dem Gesetz selbst erteilt, steht ihr demnach gar nicht zu. Eigentlich liege diese Kompetenz bei den Ländern. Dies schließt der wissenschaftliche Dienst aus einer Auswertung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes. „Die vom Bundesverfassungsgericht regelmäßig postulierten Kriterien für eine Kompetenz kraft Natur der Sache dürften vorliegend daher nicht gegeben sein“, heißt es im Gutachten. Aus der Begründung der Bundesregierung zum Demokratiefördergesetz ergebe sich jedenfalls nicht, „aus welchen Gründen koordinierte Maßnahmen der Länder nicht möglich sein sollten“.

Auch die anderen Ampel-Argumente zerreißt der Wissenschaftliche Dienst in der Luft. Die Regierung beruft sich für bestimmte Regelungen ihres Gesetzes auf die ungeschriebene Zuständigkeit „kraft Natur der Sache im Bereich der Staatsleitung“. Die „Kompetenz kraft Natur der Sache“ ist ein Rechtsbegriff, der allerdings nur bei Sachgebieten Anwendung findet, die logisch ausschließlich durch den Bund und bundeseinheitlich erfolgen können. Dass es sich um natürliche Bundesaufgaben handelt, muss aus dem Wesen der verfassungsmäßigen Ordnung des Bundes herzuleiten sein.

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