Drogenpolitik

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#11 Re: Drogenpolitik

Hersteller laufen sich warm: "Wir brauchen ein Cannabis-Reinheitsgebot" (2021-11-27)

Mit den Plänen der Ampel steht Deutschland nicht nur vor einem historischen Schritt in der Drogenpolitik. Die Liberalisierung öffnet auch einen legalen Massenmarkt. Die Branche hofft auf satte Gewinne. Im Interview mit ntv.de erzählt Lars Müller von SynBiotic, was jetzt auf die Cannabis-Wirtschaft zukommt.

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ntv.de: Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag den Weg fürs legale Kiffen freigemacht. Haben Sie damit gerechnet, dass das so schnell geht?

Lars Müller: Für uns kam das total überraschend. Wir sind seit ein paar Jahren mit der SynBiotic SE im Cannabinoid-Markt aktiv. In unserer Zusammenarbeit mit Lobbyverbänden haben wir lange daran gearbeitet, das Thema nach vorne zu bringen. Dass die Legalisierung so schnell kommt, damit haben wir nicht gerechnet.

Was entgegnen Sie Kritikern, die die Legalisierung von Cannabis für gefährlich halten?

Viele Kritiker argumentieren: Cannabis ist eine Einstiegsdroge. Darauf erwidere ich gerne, dann sollen wir uns bitte auch mal um Alkohol Gedanken machen. Dieses Argument halte ich für völlig verblendet. Einen Schwarzmarkt gibt es so oder so schon. Wer heute Cannabis haben will, der bekommt es auch. In Zukunft bekommt er es eben von einer Stelle, die dafür sorgt, dass die Qualität passt. Niemand muss sein Cannabis mehr bei skurrilen Dealern kaufen.

In Deutschland ist Cannabis für medizinische Zwecke bereits seit 2017 erlaubt. Was kommt auf die deutsche Cannabis-Wirtschaft jetzt zu?

Die deutsche Cannabis-Wirtschaft wird sich in Zukunft in zwei Bereiche teilen. Der eine ist der ganz klar medizinische Einsatz, der wie heute schon über Ärzte und Apotheken umgesetzt wird. Für diesen Zweck wird es spezielle Blüten und Produkte wie Extrakte und zum Beispiel Dronabinol geben, die eine medizinische Qualität aufweisen. Daneben wird jetzt ein Genuss- und Freizeitmarkt entstehen. Hier gilt noch zu klären: Welchen Qualitätsstandard müssen die THC-haltigen Produkte einhalten? Wir brauchen sozusagen ein "Cannabis-Reinheitsgebot". Ich sehe diese Bereiche parallel nebeneinander. Die Zielgruppen sind total unterschiedlich. Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Cannabis für den Genuss- und Freizeitmarkt in den Apotheken erhältlich sein wird.

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#12 In Geschäft oder Apotheke: Verkäufer sollen Cannabis-Süchtige erkennen

In Geschäft oder Apotheke: Verkäufer sollen Cannabis-Süchtige erkennen (2022-01-10)

Die neue Bundesregierung will Erwachsenen erlauben, in Apotheken oder anderen Geschäften Cannabis zu kaufen. Die Verkäufer müssten dafür geschult sein, um etwa Süchtige nicht noch im gefährlichen Konsum zu bestärken. Bis dahin dürfte es aber noch dauern - Corona bremst auch das "Kiffen für alle" aus.

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Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, muss nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen. Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: "Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen", sagte der FDP-Politiker. Das könnten beispielsweise Apotheken sein, "aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen". Eine Voraussetzung könnte eine "erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein". Dadurch würden die Verkäufer und Verkäuferinnen in die Lage versetzt, "Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken".

Für eine Schulung des Personals als Voraussetzung für eine Verkaufslizenz sprach sich auch der Geschäftsführer des noch jungen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, aus. Er sagte, wer den Schwarzmarkt nicht wolle, müsse dafür sorgen, dass der Weg bis zur nächsten lizenzierten Verkaufsstelle auch in ländlichen Gebieten nicht zu weit sei.

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#13 Chance für Cannabislegalisierung: Burkhart Blienert wird neuer Drogenbeauftragter

Chance für Cannabislegalisierung: Burkhart Blienert wird neuer Drogenbeauftragter (2022-01-11)

Kevin Kühnert jubiliert über den neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Er heißt Burkhard Blienert und soll am Mittwoch benannt werden. Zudem werden weitere wichtige Ansprechpartner, etwa für den Mittelstand, Menschenrechtspolitik oder für Menschen mit Behinderung ernannt.

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SPD-Politiker Burkhard Blienert wird neuer Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Der frühere drogenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion soll auf Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach an diesem Mittwoch vom Kabinett bestätigt werden, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Personalie wurde heute aus Regierungskreisen bestätigt. Blienert hatte sich unter anderem für eine neue Cannabis-Politik stark gemacht.

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert bezeichnete die Personalie am Dienstag auf Twitter als "großartige Entscheidung" Lauterbachs. Die Ampel-Koalition will eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einführen. Dadurch würden "die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet", heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP.

Die Bundesregierung hat zudem die neuen Beauftragten für Luftfahrt, Mittelstand sowie maritime Wirtschaft und Tourismus benannt. Wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte, wird die Grünen-Politikerin Claudia Müller neue Koordinatorin der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus. Neue Koordinatorin für Luft- und Raumfahrt wird die Grünen-Politikerin Anna Christmann. Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, wird Beauftragter für den Mittelstand.

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#14 Legal, illegal, scheißegal

Legal, illegal, scheißegal (2022-01-12)

Warum die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis ihr Ziel verfehlen wird

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" soll "die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindern und den Jugendschutz gewährleisten". Durch den Gesetzentwurf ist hauptsächlich die übliche Debatte über das Für und Wider der Freigabe von Cannabis wieder aufgeflammt.

Die Pläne der Regierung werden von Befürwortern in Anerkennung der Tatsache, dass der Konsum ohnehin stattfindet, als Schritt in die richtige Richtung begrüßt – nämlich der Entkriminalisierung von Cannabis. Aber ist die geplante Teil-Legalisierung praktikabel?

Wie die Teil-Legalisierung den Schutz der Jugend besser gewährleisten soll als bislang, erschließt sich nicht. Gerade die Gruppe der Heranwachsenden ist statistisch diejenige, die besonders gern kifft.

Als erwachsen gilt in der Bundesrepublik, wer mindestens 21 Jahre alt ist. Wie soll der Jugendschutz gewährleistet werden, wenn Jugendliche und Heranwachsende ab 18 ausgeschlossen werden vom lizenzierten und auf Reinheit geprüften Cannabis?

Hier müsste man sich schon entscheiden, ob man grundsätzlich entweder den Schutz von Konsumenten vor verunreinigten Substanzen in den Vordergrund stellt – dann kann es nur im Sinne des Jugendschutzes sein, junge Menschen nicht als einzige Nutzergruppe davon auszuschließen. Oder man nimmt, wie gehabt, weiterhin den Schutz vor Konsum in den Fokus.

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#15 Bauernpräsident lobt Özdemir: Deutsche Bauern liebäugeln mit Cannabis-Anbau

Bauernpräsident lobt Özdemir: Deutsche Bauern liebäugeln mit Cannabis-Anbau (2022-01-23)

Wenn die Bundesregierung Cannabis legalisiert, könnten sich in Deutschland bald großflächig Hanffelder ausbreiten. Auch bei Zutaten für Veggie-Burger stehen die Landwirte in den Startlöchern. Für Fleischbetriebe sei die Lager dagegen dramatisch, erklärt Bauernpräsident Rukwied.

Die Bauern bereiten sich darauf vor, so bald wie möglich Cannabis in Deutschland anzubauen. "Einige lesen sich bereits ein, was beim Anbau zu beachten ist", sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied dem "Tagesspiegel". "Das ist eine hippe Kultur. Unsere Landwirte sind da durchaus offen und denken darüber nach einzusteigen." Sobald die gesetzliche Legitimation da ist und die Landwirte den Samen haben, könnten sie schnell loslegen. "Wir Landwirte sind innovativ, wir bekommen das sofort umgesetzt", betonte Rukwied.

Auch vom Trend zur veganen und vegetarischen Ernährung wollen die Bauern profitieren. "Es gibt nicht wenige Betriebe, die sich bereits mit dem Anbau von Erbsen oder Soja für Veggie-Burger beschäftigen oder die Kichererbsen anbauen", sagte Rukwied. "Wir brauchen Züchtungen, die unserem Klima angepasst sind. Ich bin sicher, dass der Markt kontinuierlich wächst." Neben Soja und Kichererbsen sieht Rukwied auch Chancen bei Öllein, um Öle herzustellen, und bei Linsen. Linsen von der Schwäbischen Alp, "das boomt", sagte der Präsident des Deutschen Bauernverbands.

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Kompletter Nonsens. Bauern sind die Einzigen die keine Chance haben von einer eventuellen Freigabe zu profitieren. Der Bauer fährt eine Ernte pro Jahr ein und muss davon ein Jahr leben. Die Indoor-Konkurrenz kann theoretisch jeden Tag eine neue Ernte ansetzen (komplett übertrieben aber durch die vollständige Kontrolle von Temperatur, Licht, Bewässerung und sogar den Verzicht auf Erde als Anbaugrundlage ist man hier viel ertragreicher und flexibler). Desweiteren befürchte ich mal das kaum ein Bauer auch nur diese eine Ernte einfahren kann weil die Leute ihm das Feld bereits vor seinem geplanten Erntetag leergeräumt haben (warum Cannabis teuer kaufen wenns DA auf dem Feld zum mitnehmen steht? Nicht nur das man so kostenlos was zu kiffen hat man kann einen Teil sogar zu Geld machen). Soviel Wachpersonal gibts gar nicht wie gebraucht würde. Die Gewinner einer eventuellen Freigabe sind wie immer die großen Konzerne die Indooranlagen betreiben können ... *top


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#16 Alkoholkonsum bei jungen Menschen: Drogenbeauftragter will Abgabe von Bier an 16-Jährige stoppen

Alkoholkonsum bei jungen Menschen: Drogenbeauftragter will Abgabe von Bier an 16-Jährige stoppen (2022-02-11)

Ab 14 Jahren darf in Deutschland Alkohol getrunken werden – wenn auch unter Aufsicht. Dagegen will der Drogenbeauftragte der Regierung einschreiten. Und Burkhard Blienert geht noch weiter.

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern pflegt Deutschland eine eher weiche Politik, wenn es um die Ausgabe von Alkohol an junge Bürgerinnen und Bürger geht. Der Drogen-Beauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, plädiert nun für eine Neuregelung.

»Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen«, sagte der SPD-Politiker der Zeitung »Die Welt«. »Was politisch möglich ist, werden wir sehen. Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken.«

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken. »Wir müssen von einem freien Wildwuchs sukzessive zu einem regulierten, kontrollierten Umgang mit Tabak und Alkohol kommen. Die Verfügbarkeit ist zu niedrigschwellig«, so Blienert.

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#17 Umgang mit Drogen: Psychotherapeuten fordern, Cannabis zu legalisieren und Alkohol zu verteuern

Umgang mit Drogen: Psychotherapeuten fordern, Cannabis zu legalisieren und Alkohol zu verteuern (2022-06-09)

»Alkohol ist deutlich gefährlicher als Cannabis«: Mit diesem Statement plädiert die Bundespsychotherapeutenkammer unter anderem dafür, Alkohol nur noch ab 18 Jahren abzugeben – und gegen den Verkauf im Supermarkt.

»Von keiner Drogenpolitik ist zu verhindern, dass Drogen ausprobiert und gebraucht werden. Deshalb sollten Erwachsene wie Jugendliche auch lernen, Drogen so zu nutzen, dass sie ihre Gesundheit nicht gefährden und das Risiko für Missbrauch und Abhängigkeit gering bleibt«, sagt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz.

Die Kammer fordert deshalb in einer Stellungnahme einige neue Strategien in der Drogenpolitik. Sie spricht sich dafür aus, Cannabis zu legalisieren und Alkohol zu verteuern. Beides sollte zudem wie alle anderen Rauschmittel nur noch in lizenzierten Geschäften abgegeben werden dürfen. Die Kammer plädiert zugleich für ein Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf aller legalen Drogen. Die Abgabe an Minderjährige müsse stärker als bislang sanktioniert werden.

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#18 Legalisierung von Cannabis: Drogenbeauftragter fordert Debatte über THC-Obergrenze

Legalisierung von Cannabis: Drogenbeauftragter fordert Debatte über THC-Obergrenze (2022-07-10)

Vor der Cannabislegalisierung müsse über eine Grenze für den Wirkstoff THC diskutiert werden, findet der Drogenbeauftragte Burkhard Blienert. Ein Joint aus den 70ern sei mit einem von heute nicht mehr vergleichbar.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, fordert vor der Legalisierung von Cannabis in Deutschland eine Debatte über eine Obergrenze des psychoaktiven Wirkstoffs THC. »Der THC-Gehalt hat sich in den letzten Jahren durchschnittlich verdreifacht. Ein Joint aus den 70ern ist mit dem heutigen nicht mehr vergleichbar«, sagte Blienert der »Welt am Sonntag«. Man müsse »ernsthaft diskutieren«, ob eine THC-Obergrenze für den Cannabis-Freizeitkonsum im Zuge der Legalisierung eingeführt werden sollte.

Gegner einer Obergrenze argumentieren Blienert zufolge, dass so der Schwarzmarkt nicht eingedämmt werde. Befürworter führten die Risiken gerade von potentem Cannabis ins Feld. »Beide Argumente halte ich für nachvollziehbar. Wir werden sehen, wo wir am Ende des Prozesses landen«, sagte der Drogenbeauftragte.

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#19 Experten diskutieren über Verkehrssicherheit: Cannabis im Straßenverkehr – neuer THC-Grenzwert?

Experten diskutieren über Verkehrssicherheit: Cannabis im Straßenverkehr – neuer THC-Grenzwert? (2022-08-13)

Bisher gilt man als fahruntüchtig, sobald Cannabiskonsum nachgewiesen werden kann. Doch nun könnten sich Verkehrssicherheitsexperten für eine andere Regelung aussprechen.

In der Debatte über die Freigabe von Cannabis fordern Experten die Folgen für den Straßenverkehr stärker in den Blick zu nehmen. Einige plädieren dafür, den Grenzwert für das Cannabinoid THC im Blut zu erhöhen. Beim am Mittwoch beginnenden Verkehrsgerichtstag in Goslar könnte es eine Einigung auf einen Vorschlag für einen neuen Grenzwert geben.

»Der bisherige Grenzwert bei der THC-Konzentration taugt nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit trifft«, sagte Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein. Der Wert müsse wie beim Alkohol so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert würden. Derzeit werde ab einem Wert von einem Nanogramm – der kleinstmöglichen sicher nachweisbaren Konzentration – eine Drogenfahrt angenommen.

Durch diesen Grenzwert würden voraussichtlich Menschen bestraft, die mehr als einmal pro Woche Cannabis zum Genuss konsumieren – »auch wenn sie vor der Verkehrsteilnahme eine ausreichend lange Zeit warten«, sagte der Leiter der Forensischen Toxikologie an der Uni Frankfurt, Stefan Tönnes.

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#20 Cannabis und Fahrerlaubnis: Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Erhöhung von THC-Grenzwert

Cannabis und Fahrerlaubnis: Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Erhöhung von THC-Grenzwert (2022-08-19)

Die in Goslar versammelte Fachwelt des Verkehrsrechts erklärt die Null-Toleranz zu Cannabis für nicht vertretbar. Außerdem empfahl der Verkehrsgerichtstag neue Haftungsregeln für E-Scooter und mehr Platz für Fahrräder.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat dem Gesetzgeber eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr empfohlen. Der derzeit angewandte Grenzwert solle »angemessen« heraufgesetzt werden, teilte das Gremium am Freitag in Goslar mit. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt. Derzeit liegt die Grenze bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. In der Diskussion wurden Werte von drei oder fünf Nanogramm genannt. Im vergangenen Jahr war die Linksfraktion im Bundestag mit dem Antrag gescheitert, einen Höchstwert von zehn Nanogramm wie in Kanada festzulegen.

Grundsätzlich seien der Konsum von Alkohol und Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr voneinander zu trennen, erklärte der Verkehrsgerichtstag. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft könnten für Cannabis im Straf- und im Ordnungswidrigkeitenrecht keine vergleichbaren Grenzwerte festgelegt werden. Der momentan angewandte Grenzwert für Cannabis liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Konsums ermögliche, aber keinen Rückschluss darauf zulasse, ob die Verkehrssicherheit beeinflusst sei.

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