Besserer Schutz: Neue Regeln für das Pfändungsschutzkonto (2021-10-06)
Hoch verschuldet - und eine Kontopfändung steht an? Dann sollte aus dem Girokonto schnellstens ein P-Konto werden. Ab Dezember gelten dafür neue Regeln.
Lebensmittel per Bankkarte einkaufen, Miete überweisen, Handy-Rechnung begleichen: All dies und noch viel mehr läuft oft über das Girokonto. Doch wer hoch verschuldet ist, muss damit rechnen, dass das Konto gepfändet wird.
Damit Betroffene trotzdem noch die Möglichkeit haben, Geld abzuheben oder zu überweisen, müssen sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - umwandeln. Ab dem 1. Dezember 2021 gelten dafür neue Regeln. Wichtige Fragen und Antworten:
Was hat es mit dem P-Konto auf sich?
"Ein P-Konto ermöglicht es im Falle einer Kontopfändung, dass der Inhaber oder die Inhaberin trotzdem noch über einen bestimmten Betrag frei verfügen kann", sagt Sally Peters. Sie ist Geschäftsführende Direktorin beim Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Monat für Monat ist also ein bestimmter Betrag von einer Pfändung geschützt. Beim P-Konto heißt das Freibetrag, er weicht ganz leicht von dem Pfändungsfreibetrag für die Lohnpfändung ab.
Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen?
Der Sockelbetrag beträgt derzeit 1252,64 Euro (ab 1. Dezember: 1260 Euro auf dem P-Konto). "Jede Person, die ihr Konto umwandelt, verfügt da automatisch drüber", sagt Peters. Der Betrag lässt sich mit einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung erhöhen, wenn man zum Beispiel Unterhaltspflichten hat. In Sonderfällen oder bei einem höheren Einkommen kann es laut Peters vorkommen, dass das zuständige Vollstreckungsgericht beziehungsweise die zuständige Vollstreckungsbehörde den Betrag individuell festsetzt.
"Wer unterhaltspflichtig gegenüber einer weiteren Person ist oder für diese Sozialleistungen entgegennimmt, hat in aller Regel einen Freibetrag derzeit von 1724,08 Euro im Monat, ab dem 1. Dezember von 1731,44 Euro pro Monat", sagt Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Die Höhe des Freibetrags steigt mit jeder weiteren Person, gegenüber der eine Unterhaltspflicht besteht.
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