Soziale Medien: Allgemein

Die verdrehte Welt der Medien, IT News, Hacker-Meldungen,Stream Portale.
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Deckard666
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#1 Soziale Medien: Allgemein

 ! Nachricht von: Deckard666
Dokumentationen, Vorträge, Artikel usw. zum Thema Soziale Medien: Allgemein.

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Soziale Medien oder englisch Social Media sind digitale Medien und Methoden (vgl. Social Software), die es Nutzern ermöglichen, sich im Internet zu vernetzen, sich also untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in einer definierten Gemeinschaft oder offen in der Gesellschaft zu erstellen und weiterzugeben. Der Begriff „Soziale Medien“ dient auch zur Beschreibung einer neuen Erwartungshaltung an die Kommunikation und wird zur Abgrenzung vom Begriff Medium für ein Druckwerk oder einen Rundfunkkanal stets im Plural verwendet. Dies soll signalisieren, dass es sich um mehr handelt als um einzelne Medien oder Kanäle.

Soziale Interaktionen und kollaboratives Schreiben (manchmal in Anlehnung an den englischen Begriff auch „Kollaboration“ genannt) in sozialen Medien gewinnen zunehmend an Bedeutung und wandeln mediale Monologe (one to many).

Zudem können sie das schnelle Verbreiten von Wissen, Meinungen und anderen Informationen unterstützen. Es besteht im Unterschied zu traditionellen Massenmedien weniger oder kein soziales Gefälle zwischen Sender und Rezipienten (Sender-Empfänger-Modell). Als Kommunikationsmittel werden dabei Text, Bild, Audio oder Video verwendet. Das gemeinsame Erstellen, Bearbeiten und Verteilen von Inhalt, unterstützt von interaktiven Anwendungen, bis hin zum Ansehen, Lesen und Verstehen betont auch der Begriff Web 2.0.

Unter anderem kennzeichnet die intensive Nutzung von Sozialen Medien den Digital Lifestyle.

Weitere Informationen: Wikipedia - Soziale Medien

Digital – medial – (a)sozial: Wie Facebook, Twitter, Youtube & Co unsere demokratische Kultur verändern (Teil 1) (2021-07-14)

Warum ist das Thema Medien eigentlich so wichtig? Ganz einfach: Weil Medien maßgeblich unser Wissen und unsere Meinung über die Welt beeinflussen und weil der möglichst umfassende Austausch von Informationen und Sichtweisen in den Medien eine Bedingung für einen offenen und demokratischen Meinungsbildungsprozess ist. Der freie Austausch der vielfältigen gesellschaftlichen Meinungen ist wiederum eine Voraussetzung für eine demokratische politische Willensbildung und er verschafft politischen Entscheidungen ihre demokratische Legitimation.1

Es zeigt sich, dass das Vertrauen in die Medien eng mit dem Vertrauen in die Politik zusammenhängt. Menschen, die der parlamentarischen Demokratie kritisch gegenüberstehen, vertrauen auch den klassischen Medien nicht.

Die "Wahrhaftigkeit", d.h. das Vertrauen darauf, dass "Nachrichten in den Medien vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit geprüft werden" ist von "demokratiegewährleistender Relevanz", sagt der Medienrechtler Bernd Holznagel.

Die Sorge um den Zustand unserer Medienlandschaft ist also gleichzeitig eine Sorge um die Verfassung unserer demokratischen Kultur.

Medienkonsum im Wandel
Seit dem Aufkommen des Internets erleben wir einen Wandel des Mediensystems. Zwar weichen die Angaben über die Mediennutzung, über die Reichweite und über die Wirkung der einzelnen Medien je nach Untersuchung deutlich voneinander ab, aber die Tendenz ist eindeutig.

Schaut man auf die nachfolgenden Generationen, so verlieren die klassischen Medien, insbesondere die Zeitungen, aber auch das Fernsehen dramatisch an Bedeutung - zumal für die Verbreitung von Informationen -, während das Medium Internet sowohl im Hinblick auf die Nutzungszeit als auch hinsichtlich des Meinungsbildungsgewichts kontinuierlich zunimmt.

Die tägliche Auflage der Tageszeitungen hat sich von 30,2 Millionen seit Mitte der Fünfzigerjahre auf 14,1 Millionen Exemplare mehr als halbiert. Die Auflage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist trotz eines leichten Anstiegs gegenüber 2013 um rund 134.000 Exemplare auf derzeit 204.000 Exemplare gesunken.

Die verkaufte Druckauflage der auflagenstärksten Zeitung in Deutschland, der Bild-Zeitung ist im ersten Quartal 2021 auf 1,24 Millionen Exemplare abgesackt, 2012 waren es noch doppelt so viele.

Nur noch die Hälfte der lesefähigen Bevölkerung greift täglich zu einer gedruckten Zeitung. Auch die Zeit, die für die Lektüre aufgebracht wird, ist kontinuierlich zurückgegangen.

Zwar haben die Zeitungsverlage über 600 Digitalangebote im Netz und im letzten Jahr wurde bei der verkauften digitalen Auflage aller elektronisch übermittelten Zeitungen die Zwei-Millionen-Grenze überschritten, die Vertriebserlöse der digitalen Zeitungen machen jedoch gerade mal acht Prozent der Gesamterlöse der Verlage aus2 und können, bisher jedenfalls, die sinkenden Erlöse bei den gedruckten Zeitungen nicht kompensieren.

Gegen die weit verbreitete "Kostenlos-Mentalität" der Internet-Nutzer haben es bezahlpflichtige Angebote noch schwer.

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"Some men aren't looking for anything logical, like money. They can't be bought, bullied, reasoned, or negotiated with. Some men just want to watch the world burn."
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#2 Digital – medial – (a)sozial: Wie Facebook, Twitter, Youtube & Co unsere demokratische Kultur verändern (Teil 2)

Digital – medial – (a)sozial: Wie Facebook, Twitter, Youtube & Co unsere demokratische Kultur verändern (Teil 2) (2021-07-15)

Die Medienintermediären sind zu wichtigen Verbreitungsplattformen sämtlicher sonstiger Medien- oder Informationsanbieter und damit zu wirkmächtigen Meinungsmultiplikatoren geworden. Sie sind, ähnlich den klassischen Medien, zu virtuellen Redaktionen geworden und damit zu "Gatekeepern" der veröffentlichten Meinung.

Ihre Auswahl-Algorithmen entscheiden nicht unwesentlich darüber, welcher Medieninhalt wie viele und welche Nutzer tatsächliche erreicht.

Was in die News-Feeds, also die Nachrichten von ausgewählten Kontakten gespült wird oder in den Trefferlisten von Suchanfragen oben steht, wird häufig unreflektiert als wahr und als nach vermeintlich objektiven Kriterien relevant eingeordnet. Vielen Nutzern ist das Wirken einer algorithmischen Sortierfunktion dabei gar nicht bewusst.

Von der Utopie, dass über das World Wide Web jeder und jede unzensiert das Grundrecht auf Pressefreiheit wahrnehmen könnte und dass so eine basisdemokratische, herrschaftsfreie Kommunikation möglich würde, sind wir weit entfernt.

Empirische Studie haben herausgefunden, dass "die Erwartung, dass soziale Medien neue Räume für inhaltliche Debatten eröffnen" sich nicht bestätigen lasse. Es handle sich eher um eine niedrigschwellige kurzfristige, problem- oder betroffenheitsorientierte, teilweise zwar sehr intensive, aber nicht nachhaltig und langfristig angelegte Beteiligung.

Ein virtueller Raum "öffentlicher Beratschlagung" entstand nicht.

Inwieweit soziale Netzwerke zur "basisdemokratischen" Mobilisierung von Massen für politische Ziele in der Lage sind, wurde oft auch am Beispiel des "arabischen Frühlings" diskutiert. Die Meinungen sind kontrovers.

Einerseits gibt es die Überzeugung, dass es ohne den Einsatz verschiedener sozialer Netzwerke nicht zu derart um sich greifenden Massenaufläufen gekommen wäre.

Dagegen spricht, dass die Massen auch noch zu den Aufmärschen und Manifestationen gekommen sind, nachdem vor Ort das Internet gesperrt wurde. Auf den arabischen Frühling folgte jedenfalls kein Sommer der Demokratie, sondern Bürgerkrieg und Tod, so Justus Bender in der FAZ.

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#3 Urteil des Bundesgerichtshofs: Influencerinnen dürfen manche Produkt-Beiträge ohne Werbehinweis verbreiten

Urteil des Bundesgerichtshofs: Influencerinnen dürfen manche Produkt-Beiträge ohne Werbehinweis verbreiten (2021-09-09)

Mit Produktplatzierungen verdienen Influencerinnen wie Cathy Hummels viel Geld. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, wo Information aufhört und Schleichwerbung anfängt. Hummels bekam recht.

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Influencerinnen und Influencer dürfen dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge bei Fotos mit Produkten auch ohne Werbehinweis auf deren Hersteller verweisen – wenn es nicht zu werblich wird. Das betrifft zum Beispiel sogenannte Tap Tags in Instagram-Fotos, über die Nutzerinnen und Nutzer direkt auf die Profile von Herstellern oder Marken weitergeleitet werden.

»Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit Tap Tags versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus«, urteilten die obersten Zivilrichter Deutschlands am Donnerstag in Karlsruhe (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20). »Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor.«

Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte unzulässige Schleichwerbung beanstandet und Unterlassung sowie Abmahnkosten gefordert. Es ging um Klagen gegen die Influencerin Cathy Hummels aus Oberbayern, die Hamburger Fashion-Influencerin Leonie Hanne und die Göttinger Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss. (Weitere Informationen zu dem Streit finden Sie hier.) Die Frauen bekamen nun weitgehend recht. Hummels etwa setzte sich in letzter Instanz durch, »weil die Beklagte für die beanstandeten Beiträge keine Gegenleistung erhalten hat«, wie es in der Pressemitteilung des BGH heißt.

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#4 Shadowdragon: In der Social-Media-Überwachungssoftware, die jede deiner Bewegungen überwachen kann

Shadowdragon: In der Social-Media-Überwachungssoftware, die jede deiner Bewegungen überwachen kann (2021-09-21) (Google Translator)

Das Tool ist das Produkt einer wachsenden Industrie, deren Arbeit normalerweise der Öffentlichkeit vorenthalten und von der Polizei genutzt wird.

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Ein Vertrag mit der Michigan State Police , den The Intercept erhalten hat, wirft ein neues Licht auf die zunehmende Verwendung wenig bekannter Überwachungssoftware, die Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen hilft, die sozialen Medien und andere Website-Aktivitäten von Menschen zu beobachten.

Die Software, die von einem Wyoming-Unternehmen namens ShadowDragon herausgebracht wurde, ermöglicht es der Polizei, Daten aus sozialen Medien und anderen Internetquellen, einschließlich Amazon, Dating-Apps und dem Dark Web, einzusaugen, damit sie Personen von Interesse identifizieren und ihre Netzwerke währenddessen kartografieren kann Untersuchungen. Durch die leistungsstarke Suche von mehr als 120 verschiedenen Online-Plattformen und Archiven aus einem Jahrzehnt behauptet das Unternehmen, die Profilerstellung von Monaten auf Minuten zu beschleunigen. ShadowDragon behauptet sogar, seine Software könne seine Überwachung automatisch anpassen und helfen, Gewalt und Unruhen vorherzusagen. Die Polizei von Michigan erwarb die Software durch einen Vertrag mit einem anderen obskuren Online-Polizeiunternehmen namens Kaseware für ein „MSP Enterprise Criminal Intelligence System“.

Das Innenleben des Produkts ist der Öffentlichkeit in der Regel nicht bekannt. Der Vertrag und die von den Unternehmen online veröffentlichten Materialien ermöglichen eine tiefere Erläuterung der Funktionsweise dieser Überwachung, die unten bereitgestellt wird.

Michigan-Beamte scheinen ihren Vertrag und die Identitäten von ShadowDragon und Microsoft vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Die Website Michigan.gov stellt den Vertrag nicht zur Verfügung; es bietet stattdessen eine E-Mail-Adresse an, unter der das Dokument „aufgrund der sensiblen Natur dieses Vertrags“ angefordert werden kann. Und der Vertrag, den es schließlich liefert, wurde stark redigiert: In der Kopie, die David Goldberg, einem Professor an der Wayne State University in Detroit, gegeben wurde, waren alle Erwähnungen von ShadowDragon-Software und Microsoft Azure geschwärzt. Darüber hinaus musste Goldberg einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen, um den Vertrag zu erhalten. Als die staatliche Website den Vertrag anbot, war er nicht redigiert, und ich habe ihn heruntergeladen, bevor er zurückgezogen wurde.

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Artikel im englischen Original
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#5 Nach jüngsten Facebook-Enthüllungen: Lambrecht verlangt stärkere Regulierung sozialer Netzwerke

Nach jüngsten Facebook-Enthüllungen: Lambrecht verlangt stärkere Regulierung sozialer Netzwerke (2021-10-07)

Facebook steht wegen der Aussagen einer Ex-Mitarbeiterin unter Druck. Justizministerin Lambrecht will sozialen Netzwerken nun Zügel anlegen und diese »stramm anziehen«. Auch in der EU gibt es Pläne für strengere Regeln.

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Facebook gehe es mehr um Profite als um Menschen – so die Kernaussage der Whistleblowerin Frances Haugen. Mit ihren Enthüllungen hat die frühere Facebook-Managerin die Diskussionen über soziale Medien neu befeuert. Angesichts der Vorwürfe zu den Geschäftspraktiken bei Facebook will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sozialen Netzwerken nun strengere Regeln auferlegen.

»Die jüngsten Enthüllungen um Facebook belegen, wie dringend wir in Europa eine starke und wirkungsvolle Regulierung sozialer Netzwerke brauchen«, sagte die SPD-Politikerin dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland« (RND). »In einem geeinten Europa betrifft es uns alle, wenn soziale Netzwerke mit ihren Algorithmen Hass und Hetze verstärken sowie politische und gesellschaftliche Fehlentwicklungen fördern.«

Appelle an Verantwortungsbewusstsein und Selbstregulierung reichten nicht aus und Profitinteressen würden im Zweifel über gesellschaftliche Verantwortung gestellt, sagte Lambrecht. Dies sei angesichts der Marktmacht und der gesellschaftlichen Relevanz der großen Techkonzerne nicht hinnehmbar. Es sei »deshalb wichtig, Facebook & Co. Zügel anzulegen und diese stramm anzuziehen«.

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#6 Soziale Netzwerke langsamer im Kampf gegen Hass-Posts

Soziale Netzwerke langsamer im Kampf gegen Hass-Posts (2021-10-07)

Der Kampf gegen Hass und Hetze im Netz scheint wichtiger denn je. Doch soziale Netzwerke lassen in ihren Ambitionen offenbar nach. Vor allem zwei Plattformen werden laut EU-Kommission nachlässiger.

Soziale Netzwerke überprüfen langsamer und löschen weniger Hass-Postings als in den Vorjahren. Das geht aus einer Untersuchung der Europäischen Kommission hervor.

Die IT-Unternehmen überprüften durchschnittlich 81 Prozent der Meldungen innerhalb von 24 Stunden und entfernten im Schnitt 62,5 Prozent der Inhalte, geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Analyse einer Auswertung in Kooperation mit Digitalunternehmen hervor. Vergangenes Jahr wurden den Angaben zufolge noch durchschnittlich mehr als 90 Prozent der Meldungen innerhalb eines Tages geprüft und in den Jahren 2019 und 2020 gut 70 Prozent im Schnitt gelöscht.

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#7 Meinungsfreiheit: Mit Hausdurchsuchungen gegen Likes

Meinungsfreiheit: Mit Hausdurchsuchungen gegen Likes (2022-10-14)

Kann ein Like strafbar sein? Das Landgericht Meiningen bejaht diese Frage erstmals und rechtfertigt dafür sogar Hausdurchsuchungen. Das fragwürdige Urteil erlaubt es Strafverfolgungsbehörden somit mit Bazookas auf Spatzen schießen – und verschiebt die Grenze der Meinungsfreiheit. Ein Kommentar.

Likes bilden den Treibstoff sozialer Netzwerke. Werden Beiträge per Klick mit Herzchen, Sternchen oder gerecktem Daumen versehen, erhalten sie bekanntlich mehr Verbreitung, mehr Aufmerksamkeit und damit weitere Likes. Dass ein gereckter Daumen eine strafbare Äußerung sein kann, die sogar Hausdurchsuchungen rechtfertigt, ist indes neu. So entschied das Landgericht Meiningen (Az. 6 Qs 146/22) und bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des dortigen Amtsgerichts. Sollte das Urteil Bestand haben, wird dies nicht nur Folgen für die sozialen Netzwerke haben, sondern darüber hinaus die Grenzen der Meinungsfreiheit verschieben.

Das Amtsgericht hatte im Juni die Durchsuchung der Wohnung und des Kraftfahrzeuges eines Beschuldigten angeordnet. Dieser hatte zuvor auf Facebook einen Eintrag von „Arminius Hetzer Hermann“ geliked, indem er ihn mit dem Emoji einer Faust mit nach oben gereckten Daumen versah. In dem Eintrag hatte „Arminius Hetzer Hermann“ die Trauerfeier zweier Polizist:innen, die im Januar bei einer Verkehrskontrolle im pfälzischen Landkreis Kusel erschossen worden waren, mit den Worten kommentiert „Keine einzige Sekunde Schweigen für diese Kreaturen.“ Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Beschuldigte die Aussage mit seinem Like zu eigen gemacht habe und ordnete die Hausdurchsuchung an, um Smartphones und „sonstige elektronische Speichermedien“ sicherzustellen.

Hausdurchsuchung wegen eines Likes

Der Beschuldigte war nicht der einzige, dessen Wohnräume durchsucht wurden. Am Tag, bevor der Gerichtsprozess gegen die beiden des Polizist:innenmordes Angeklagten begann, durchsuchte die Polizei in 15 Bundesländern die Wohnungen von 75 Personen, denen sie die Veröffentlichung von Hass-Postings vorwarf. Mehr als 180 Geräte wurden dabei beschlagnahmt, darunter vor allem Laptops und Smartphones.

Der Beschuldigte legte Widerspruch gegen die Hausdurchsuchung beim Landgericht Meiningen ein. Er habe keinen eigenen Eintrag verfasst, sondern nur das Posting eines anderen Nutzers mit einem Like versehen. Damit habe er sich weder dessen Inhalt zu eigen gemacht noch stünde dieser Eintrag in direktem Zusammenhang mit dem Mord an den Polizist:innen. Die Bezeichnung „Kreaturen“ beziehe sich vielmehr auf die Polizei als Ganzes, eine persönliche Verunglimpfung liege daher nicht vor.

Das Gericht überzeugte diese Argumentation nicht. Es kam zu dem Schluss, dass die Durchsuchung „wegen der Schwere und Stärke des Tatverdachts“ verhältnis- und rechtmäßig sei. Der Verdächtige „sei sowohl der Billigung von Straftaten als auch des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener (nach § 189 StGB) hinreichend verdächtig“ gewesen. Dafür habe es ausgereicht, dass er den Facebook-Eintrag mit dem Emoji versehen habe. Die Faust mit nach oben gereckten Daumen könnten selbst „Rezipienten im Vorschulalter“ eindeutig verstehen.

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